AGB

 Auftrags- und Verleihbedingungen:

 

 

Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung überlassen, dafür gelten nachstehende Bedingungen. Wir behalten uns mögliche Irrtümer oder Fehler in den

Preislisten vor. Es gilt immer die aktuellste Preis & AGB Liste. Sollte es dennoch vorkommen, so ist dies Unbeabsichtigt.

Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich ausdrücklich anfallende GEMA Gebühren ( auch für die eingesetzten überspielten und digitalisierten Tonträger )

In voller Höhe zu übernehmen. Der Gerichtsstand ist Völklingen.

 

                                                  Auftragsbedingungen:

 

 

 

1.   Nach Auftragserteilung des Kunden, wird der Vertrag eingeleitet und kommt zum   Abschluß, zunächst mündlich, spätestens jedoch wenn dem Vertrag nicht binnen 5 Tage schriftlich widersprochen wird.( Datum des Poststempels zählt.)

2.   Folgende Kosten entstehen:

 

    Wenn der bestätigte Auftrag abgesagt wird 10 %  der Gesamtsumme

     20 - 15     Tage vor der Veranstaltung         30 %  der Gesamtsumme

     14 - 10     Tage vor der Veranstaltung         50 %  der Gesamtsumme

     09 - 04     Tage vor der Veranstaltung         80 %  der Gesamtsumme

     03 - Beladetag  vor der Veranstaltung       100 %  der Gesamtsumme

 

 

Verleihbedingungen:

 

3. 

  1. Wenn der Kunde bei Abholung der Geräte kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) zu seiner Identifikation vorlegen kann, ist Power Music berechtigt,               die Ausgabe der Mietsache zu verweigern.

4.  Es gelten nur die schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen des

     Vertrages bedürfen das Zustimmung sowie das Einverständnis beider Parteien.

  1. Der Mietpreis ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abholung in bar zu zahlen. Bei

     Nichtzahlung behalten wir uns eine Leistungs- und/oder Lieferverweigerung vor.

6. Endet die vereinbarte Mietzeit, hat der Mieter die Mietsache in unserm Lager vollständig                                  

     zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, werden alle fehlenden Teile zum Neupreis                  

     in Rechnung gestellt. Bis zur Neuanschaffung behalten wir uns das Anmieten eines

     Ersatzgerätes vor, die Kosten sind vom Kunden zu tragen.

7.  Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei

    Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren
     Schadenfreiheit!

8.  Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden

Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuern ) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung durch sich oder Dritte. ( Eine Versicherung gegen Zuzahlung ist möglich. )

9.Kosten die Power Music durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege,

     Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä. trägt der Mieter. Dies gilt auch und ins- besondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache.

10.Bei Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache

    haftet Power Music gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Reparaturversuche durch uns fehl, erstreckt sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Infos:

Tel.:     06898 / 169198

Fax:      06898 / 169199

Mobil: 0177/7449141

E-mail:

info@power-music.biz

Öffentliche - Termine

17.02.2012

NDW Party des

KV Doll Doll

in der Einigkeit Großrosseln

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19.02.2012

Faasend-Gaudi im

Festzelt Ludweiler

Marcktplatz

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20.02.2012 

Rosenmontag 

Open-Air-Faasend-Party in Völklingen

auf dem Otto Hemmer Platz

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21.02.2012

Faasend-Gaudi in der

Rosseltalhalle in Großrosseln

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