AGB

Auftrags- und Verleihbedingungen:
Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung überlassen, dafür gelten nachstehende Bedingungen. Wir behalten uns mögliche Irrtümer oder Fehler in den
Preislisten vor. Es gilt immer die aktuellste Preis & AGB Liste. Sollte es dennoch vorkommen, so ist dies Unbeabsichtigt.
Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich ausdrücklich anfallende GEMA Gebühren ( auch für die eingesetzten überspielten und digitalisierten Tonträger )
In voller Höhe zu übernehmen. Der Gerichtsstand ist Völklingen.
Auftragsbedingungen:
1. Nach Auftragserteilung des Kunden, wird der Vertrag eingeleitet und kommt zum Abschluß, zunächst mündlich, spätestens jedoch wenn dem Vertrag nicht binnen 5 Tage schriftlich widersprochen wird.( Datum des Poststempels zählt.)
2. Folgende Kosten entstehen:
Wenn der bestätigte Auftrag abgesagt wird 10 % der Gesamtsumme
20 - 15 Tage vor der Veranstaltung 30 % der Gesamtsumme
14 - 10 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme
09 - 04 Tage vor der Veranstaltung 80 % der Gesamtsumme
03 - Beladetag vor der Veranstaltung 100 % der Gesamtsumme
Verleihbedingungen:
3.
- Wenn der Kunde bei Abholung der Geräte kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) zu seiner Identifikation vorlegen kann, ist Power Music berechtigt, die Ausgabe der Mietsache zu verweigern.
4. Es gelten nur die schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages bedürfen das Zustimmung sowie das Einverständnis beider Parteien.
- Der Mietpreis ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abholung in bar zu zahlen. Bei
Nichtzahlung behalten wir uns eine Leistungs- und/oder Lieferverweigerung vor.
6. Endet die vereinbarte Mietzeit, hat der Mieter die Mietsache in unserm Lager vollständig
zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, werden alle fehlenden Teile zum Neupreis
in Rechnung gestellt. Bis zur Neuanschaffung behalten wir uns das Anmieten eines
Ersatzgerätes vor, die Kosten sind vom Kunden zu tragen.
7. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei
Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der
Mietsache bestätigt nicht deren
Schadenfreiheit!
8. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden
Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuern ) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung durch sich oder Dritte. ( Eine Versicherung gegen Zuzahlung ist möglich. )
9.Kosten die Power Music durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege,
Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä. trägt der Mieter. Dies gilt auch und ins- besondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache.
10.Bei Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache
haftet Power Music gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Reparaturversuche durch uns fehl, erstreckt sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Infos:
Öffentliche - Termine
17.02.2012
NDW Party des
KV Doll Doll
in der Einigkeit Großrosseln
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19.02.2012
Faasend-Gaudi im
Festzelt Ludweiler
Marcktplatz
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20.02.2012
Rosenmontag
Open-Air-Faasend-Party in Völklingen
auf dem Otto Hemmer Platz
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21.02.2012
Faasend-Gaudi in der
Rosseltalhalle in Großrosseln
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Power Music
Die mobile Disco
